Stevia Zulassungen (EU/USA/DE/Asien/Südamerika)
In Europa ist die Einfuhr von Stevia und Stevia-Produkten nur dann gestattet, wenn sie nicht als Lebensmittel gekennzeichnet sind, sondern zum Beispiel als Tiernahrung, kosmetische Produkte oder Badezusätze. Das hat zur Folge, dass die entsprechenden Produkte nicht der normalen Lebensmittelkontrolle unterliegen, auch nicht als Lebensmittel eingeführt und als solche vertrieben werden dürfen. Deshalb genügen sie oft nicht den gewünschten Ansprüchen und sind außerdem nur in ausgewählten Läden und Online-Shops erhältlich.
In den USA ist der Verkauf und die Einfuhr der Süßkrautprodukte zwar nicht verboten, doch genießen sie dort nur den Status von Nahrungsergänzungsmitteln, so dass keinerlei Lebensmittel und nur gewisse Getränke verkauft werden dürfen, wenn zu deren Zutaten der Zuckerersatz Stevia gehört.
Ganz anders ist die Situation in Südamerika, aber auch in Asien, darunter China und Japan, wo Stevia ein voll anerkanntes Süßungsmittel ist, dass gleichwertig neben dem Zucker verkauft und verwendet werden darf. Dort dürfen auch Lebensmittel angeboten werden, die mit Stevia zubereitet und gesüßt wurden.
Die Schweiz kündigte im Jahr 2008 an, als erstes europäischer Staat den Zuckerersatz Stevia zulassen zu wollen, ein Wettbewerbsvorteil, der ihr von anderen europäischen Staaten, darunter auch Deutschland, durchaus geneidet wird, kann man doch davon ausgehen, dass Stevia in absehbarer Zeit auch in der EU nicht mehr unter das „Novel-Food“-Verdikt fällt und frei im Handel erhältlich sein wird. Dann hätte die Schweiz bereits Kundenwünsche, Verkaufs- und Werbestrategien testen können, die in den anderen europäischen Ländern noch nicht möglich sind.



